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Menschenrechte und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten

Die Mehrheit des Europäischen Parlaments hat sich am 1. Juni für einen starken Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten ausgesprochen. Bevor die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) jedoch tatsächlich in Kraft treten kann, verhandeln der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission im sogenannten "Trilog" über den endgültigen Richtlinientext.

Die Umsetzung des LkSG geht für den Mittelstand gleichwohl mit großen Belastungen einher. Kritik äußerten die Unternehmensvertreter insbesondere an bestehenden Rechtsunklarheiten. In den Betrieben überwiegt aber die Überzeugung, dass ein Lieferkettengesetz unverzichtbar ist, um sichtbare Verbesserungen der Menschenrechtssituation vor Ort zu erreichen. Besonders in China sehen sich die Unternehmen hohen Hürden bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber.

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